Wir erstellen Energieausweise für:
- Ein- oder Zweifamilienhäuser (Neubau, Bestand und Sanierungsplanung)
- Geschosswohnbauten (Neubau, Bestand und Sanierungsplanung)
- Nicht-Wohngebäude (Neubau, Bestand und Sanierungsplanung)
Laut Energieausweisvorlagegesetz ist der Energieausweis bei Neubauten verpflichtend! Aber auch beim Verkauf oder der Vermietung von Neubauten ist er ein Bestandteil des Kauf- bzw. Mietvertrages.